Deutschen Bundestages

a) Der Status der Verwaltung des Deutschen Bundestages

Die Bundestagsverwaltung als Teil des öffentlichen Dienstes; ihre Aufgaben

Die Verwaltung des Deutschen Bundestages ist eine oberste Bundesbehörde. Sie untersteht dem Präsidenten und wird vom Direktor beim Deutschen Bundestag geleitet.

 

Unter der Bezeichnung „Bundestagsverwaltung“ lassen sich im Wesentlichen alle administrativen, wissenschaftlichen und organisatorisch-technischen Dienste zusammenfassen, die der Deutsche Bundestag sich zur besseren Erfüllung seiner vielfältigen verfassungsrechtlichen Aufgaben geschaffen hat. Die Kernbereiche dieser Aufgaben sind die Unterstützung des Bundestagspräsidenten bei seiner Leitungs- und Koordinierungsfunktion, die Unterstützung der verschiedenen parlamentarischen Gremien und die Unterstützung aller Abgeordneten bei der Ausübung ihres Mandats.

Die Bundestagsverwaltung ist weder wie eine übliche Verwaltung strukturiert, noch sind ihre Aufgaben mit denen anderer oberster Bundesbehörden vergleichbar. Als Parlamentsverwaltung ist sie eine Verwaltung sui generis. Die Bundestagsverwaltung erläßt kaum Hoheitsakte mit Außenwirkung. Auch die materielle Vorbereitung der Gesetzgebung gehört –im Unterschied zu den Bundesministerien- nicht zu ihren Aufgaben.

 

Die Bundestagsverwaltung gliedert sich in die drei Abteilungen

-                     Parlamentarische Dienste

-                     Wissenschaftliche Dienste und

-                     Zentrale Dienste

 

Die Abteilungen gliedern sich in Unterabteilungen und Referate. Hinzu kommen –außerhalb der Abteilungen- das Präsidialbüro und die Büros der Vizepräsidenten, das Pressezentrum und das Protokoll – Referat sowie die Abteilung, die dem Wehrbeauftragten  zur Erfüllung seiner Aufgaben zugewiesen ist.

 

Die Parlamentarischen Dienste (P) leisten –allgemein ausgedrückt- Servicefunktionen für die parlamentarische Arbeit des Bundestages im engeren Sinne. Die Abteilung ist untergliedert in die Unterabteilungen „Parlamentsdienste“, „Parlamentarische Beziehungen“ und „Parlamentarische Information“.

Die Abteilung Wissenschaftliche Dienste (W) deckt den Informationsbedarf ab, der sich aus den Inhalten der Gesetzgebung und den sonstigen politischen Themen ergibt. Zu den Wissenschaftlichen Diensten gehören die Wissenschaftliche Dokumentation mit Bibliothek, Archiv und Sach- und Sprechregister, die Wissenschaftlichen Fachdienste, die Sekretariate der Ausschüsse, Enquête – Kommissionen und Untersuchungsausschüsse des Deutschen Bundestages sowie die Unterabteilung Petitionen und Eingaben.

Die Abteilung Z schafft die elementaren Voraussetzungen für die Funktionsfähigkeit jeder großen Behörde, wie z.B. Haushalt, Personal und Liegenschaften; sie ist mithin für alle Teile des Hauses zuständig.  

 

Für die Beamtinnen und Beamten der Bundestagsverwaltung gilt kein eigenständiges Laufbahnrecht. Es kommen vielmehr die für alle übrigen Beamtinnen und Beamten des Bundes geltenden laufbahnrechtlichen Bestimmungen zum Tragen. Auch für Bezüge, Pensionen und Arbeitszeiten gelten keine Sonderregelungen.

 

Einstellungsvoraussetzungen

Die Bundestagsverwaltung nimmt selbst die Auswahl von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vor.

 

Generell gilt, dass in die Laufbahn des höheren Dienstes nur eingestellt werden kann, wer ein Hochschulstudium, dessen Mindest- und Regelstudienzeit nicht weniger als drei Jahre beträgt, abgeschlossen hat.

 

Ein vorübergehender oder dauerhafter Wechsel von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern anderer Bundesbehörden zur Bundestagsverwaltung ist – ebenso wie der umgekehrte Weg – möglich. Führungspersonal wird in der Regel aus den eigenen Reihen rekrutiert. Hierfür werden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausgewählt, die sich in unterschiedlichen Verwendungen in der Bundestagsverwaltung bewährt haben.

 

 

b) Beziehungen zwischen den politischen Gremien und der Parlamentverwaltung

 

Stellung des Bundestagspräsidenten und des Präsidiums

Der Bundestagspräsident vertritt den Bundestag und regelt seine Geschäfte. Er wahrt die Würde und die Rechte des Bundestages, fördert seine Arbeiten, leitet seine Verhandlungen und wahrt die Ordnung im Hause.

 

Er ist oberste Dienstbehörde der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Deutschen Bundestages

 

Das Präsidium des Deutschen Bundestages besteht aus dem Bundestagspräsidenten und seinen – in der laufenden Legislaturperiode vier – Vizepräsidenten. Jede Fraktion des Deutschen Bundestages ist durch einen Vizepräsidenten im Präsidium vertreten.

 

Der Präsident und die Vizepräsidenten werden für die Dauer der Legislaturperiode gewählt. Das Präsidium tritt regelmäßig in jeder Sitzungswoche des Bundestages zusammen, um Angelegenheiten, die die Leitung des Hauses betreffen, zu beraten.

Der Präsident darf Verträge von erheblicher Bedeutung nur im Benehmen mit seinen Stellvertretern schließen und andere bestimmte Aufgaben nur im Benehmen oder mit Zustimmung seiner Stellvertreter wahrnehmen.

 

Das Präsidium wirkt unter anderem an Personalangelegenheiten der höheren Beamtinnen und Beamten der Bundestagsverwaltung mit. Auch Fragen der Öffentlichkeitsarbeit werden hier beraten. Das Präsidium entscheidet mit Mehrheit. Bei Stimmengleichheit hat der Präsident den Stichentscheid.

 

Die Rolle des Ältestenrates

Als gemeinsames Beratungsorgan des Präsidenten und der Fraktionen zur Steuerung der Arbeit des Bundestages fungiert der Ältestenrat, der sich aus dem Präsidenten, den Vizepräsidenten und 23 weiteren Abgeordneten zusammensetzt, die von den Fraktionen entsprechend ihrer Mitgliederzahl benannt werden, darunter alle Parlamentarischen Geschäftsführer der Fraktionen.

Der Ältestenrat tritt regelmäßig in jeder Sitzungswoche des Bundestages unter dem Vorsitz des Bundestagspräsidenten zusammen. Der Ältestenrat unterstützt den Präsidenten bei der Führung der Geschäfte und führt eine Verständigung zwischen den Fraktionen, etwa über den Arbeitsplan des Plenums, herbei. Außerdem beschließt er als Kollegialorgan über innere Angelegenheiten des Bundestages, soweit sie nicht dem Präsidenten oder dem Präsidium vorbehalten sind.

 

 

c)     Trägt der Generalsekretär die Hauptverantwortung für die  -  Verwaltung oder teilt er diese mit anderen hochrangigen Beamten?

 

Der Direktor beim Deutschen Bundestag leitet die Verwaltung des Deutschen Bundestages im Auftrag des Präsidenten.

Er ist der Vorgesetzte aller Bediensteten der Bundestagsverwaltung und trägt dem Präsidenten gegenüber die Verantwortung. Außerdem ist der Direktor engster Berater des Präsidenten und Sekretär der Leitungsorgane des Deutschen Bundestages, d.h. des Präsidiums und des Ältestenrates.

 

Der Direktor kann jederzeit in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden.

 

 

d)     Die Arbeitsbelastung des Parlaments und die Arbeitsbelastung

  der Verwaltung

 

Nach einer Reduzierung der Anzahl der Wahlkreise beträgt die Zahl der Mitglieder des Deutschen Bundestages seit Beginn der 15. Wahlperiode 603 (14. Wahlperiode: 669), von denen 299 direkt in den Wahlkreisen gewählt wurden, während die übrigen 304 über die Landeslisten ihrer Parteien in das Parlament einzogen.

 

Das Plenum

 

Das Parlament kommt im Jahr 2003 während 21 Wochen zu Sitzungen zusammen; ausgehend von den Werten der vergangenen Legislaturperiode ist davon auszugehen, dass auch während der gegenwärtigen Legislaturperiode durchschnittlich 499 Stunden lang das Plenum tagen wird.

Ausgehend davon, dass der Deutsche Bundestag seit 1994 im Durchschnitt 250 Gesetzentwürfe pro Jahr behandelt hat, ist anzunehmen, dass angesichts der Komplexität der politischen Aufgabenstellung, des europäischen Integrationsprozesses und der Auseinandersetzung mit den verschiedenen Aspekten des als „Globalisierung“ bezeichneten Phänomens die Anzahl der zu behandelnden Gesetzentwürfe auch in der laufenden Legislaturperiode nicht zurückgehen wird.

Die Gesamtzahl der Abstimmungen im Plenum, die sämtlich die Beschlussfähigkeit erfordern, kann nicht ermittelt werden. Besonders zu erwähnen ist jedoch, dass durchschnittlich 25 Namentliche Abstimmungen im Jahr getätigt werden.

Der Stenografische Dienst erstellt das wörtliche Protokoll der Plenarsitzungen, das regelmäßig am folgenden Tag zur Verfügung steht und außer den Mitgliedern und Gremien des Bundestages zahlreichen Stellen außerhalb des Bundestages –Verfassungsorgane, wissenschaftliche Einrichtungen, Medien, Verbände u.a.- zur Verfügung gestellt wird.

 

Die Ausschüsse

 

In der laufenden Legislaturperiode gibt es 21 ständige Ausschüsse. Sie tagen regelmäßig einmal in jeder Sitzungswoche des Deutschen Bundestages und darüber hinaus, wenn der Vorsitzende den Ausschuss einberuft.

Die folgende Tabelle veranschaulicht, wie häufig die einzelnen ständigen Ausschüsse bis zum 4.Juli 2003 in der laufenden Legislaturperiode getagt haben und wie häufig die entsprechenden Ausschüsse in der letzten Legislaturperiode tagten. 

 

Name des Ausschusses

Laufende Legislaturperiode

 

(bis 4.Juli 2003)

14.Legislaturperiode

(om Vom 25.10.1998 bis zum 16.10.2002

Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung

26

128

Petitionsausschuss

15

77

Auswärtiger Ausschuss

21

106

Innenausschuss

18

103

Sportausschuss

19

64

Rechtsausschuss

23

139

Finanzausschuss

23

140

Haushaltsausschuss

24

114

Ausschuss für Wirtschaft und Technologie

27

88

Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft

19

107

Verteidigungsausschuss

20

109

Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

16

98

Ausschuss für Gesundheit

32

149

Ausschuss für Verkehr, Bau und Wohnungswesen

15

90

Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

20

88

Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe

20

92

Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung

15

73

Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

21

85

Ausschuss für Tourismus

21

93

Ausschuss für Angelegenheiten der Europäischen Union

26

102

Ausschuss für Kultur und Medien

16

81

 

Wieviel Stunden lang die Ausschüsse tagen bzw. im Durchschnitt der laufenden Legislaturperiode tagen werden, lässt sich nicht genau ermitteln, da es keine entsprechende Zeiterfassung gibt. Erfahrungswerte aus den vergangenen Legislaturperioden besagen jedoch, dass die Anzahl der Sitzungsstunden der Ausschüsse deutlich über der des Plenums liegt.

 

Die Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages bezeichnet die Ausschüsse als „vorbereitende Beschlussorgane“ des Parlaments. Ihre Aufgabe ist, in den Beratungen der ihnen vom Plenum überwiesenen Vorlagen eine Beschlussempfehlung an das Plenum zu erarbeiten. Diese Beschlussempfehlung muss so gefasst sein, dass der Bundestag darüber abstimmen kann.

Wird eine Vorlage an mehrere Ausschüsse überwiesen, so ist der mit der Federführung betraute Ausschuss für die Beschlussempfehlung zuständig.

Über die Beratung der ihnen vom Plenum überwiesenen Vorlagen hinaus, können die Ausschüsse sich auch mit nicht überwiesenen Fragen aus ihrem jeweiligen Geschäftsbereich befassen. In diesem Fall sind sie aber nicht berechtigt, dem Plenum eine Beschlussempfehlung vorzulegen.

In den – grundsätzlich nicht öffentlichen – Ausschuss-Sitzungen können Sachverständige, Ministerialbeamte und Regierungsvertreter gehört werden. Die Ausschüsse können Unterausschüsse und Arbeitsgruppen einsetzen.

Den Ausschüssen sind jeweils Ausschusssekretariate zugeordnet. Das Ausschussekretariat besteht aus Mitarbeitern des höheren Dienstes (Sekretariatsleiter, Referent), des gehobenen Dienstes (Büroleiter) und des mittleren Dienstes (Erst- und Zweitsekretärin). Die Anzahl der Mitarbeiter richtet sich grundsätzlich nach Zahl und Umfang der Sachgebiete, für deren Beratung der Ausschuss zuständig ist. Das Sekretariat ist Teil der Verwaltung.

Die Vorsitzenden der Ausschüsse werden von den Ausschuss-Sekretariaten in allen Angelegenheiten, die den Ausschuss betreffen, beraten und unterstützt. Hierzu gehört insbesondere die Vorbereitung der Ausschuss-Sitzungen, zum Beispiel die Zusammenstellung der Beratungsunterlagen, gegebenenfalls die Erstellung von „Sprechzetteln“, die den Beratungsstand wiedergeben, Geschäftsordnungshinweise enthalten, zum Teil auch Hinweise auf Beratungsschwerpunkte geben. Hinzu kommt die Unterstützung des Vorsitzenden während der Sitzung, insbesondere die Beratung in Geschäftsordnungsfragen, und die Umsetzung der Beschlüsse des Ausschusses.

Das Ausschuss-Sekretariat erstellt die Sitzungsprotokolle und den Entwurf der Beschlussempfehlung sowie Berichte für den Vorsitzenden und die Berichterstatter.

 

Ein Mitarbeiter der Verwaltung als persönlicher Referent wird dem Vorsitzenden nicht zur Verfügung gestellt. Bei seiner politischen Tätigkeit als Mitglied des Ausschusses wird er –wie die übrigen Mitglieder auch- in der Regel durch Mitarbeiter seiner Fraktion und durch seine persönlichen Abgeordnetenmitarbeiter unterstützt (die Mittel für die Beschäftigung von Abgeordnetenmitarbeitern werden ihm in seiner Eigenschaft als Abgeordneter, nicht speziell in seiner Eigenschaft als Vorsitzender eines Ausschusses, zur Verfügung gestellt).

Daneben bereitet das Sekretariat sonstige Veranstaltungen, Gesprächstermine und Dienstreisen vor, erstellt Pressemitteilungen und gegebenenfalls auch Redetexte. Soweit ein Ausschuss Unterausschüsse eingesetzt hat, werden auch diese entsprechend betreut. Das Ausschuss-Sekretariat erledigt auch den Schriftwechsel für den Vorsitzenden, soweit er die Beratungsthemen des Ausschusses betrifft.

Zudem kann jedes Ausschussmitglied auf die allen Abgeordneten zur Verfügung stehenden Serviceleistungen der Fachbereiche der Wissenschaftlichen Dienste, deren Zuständigkeitsbereiche inhaltlich denen der einzelnen Ausschüsse entsprechen, zurückgreifen. Hier können Ausarbeitungen, Materialsammlungen und Dokumentationen in Auftrag gegeben werden, von denen im Jahr durchschnittlich 2.000 angefertigt werden.

Die Wissenschaftlichen Dienste erstellen auch aus eigener Initiative Arbeiten zu aktuellen Themen. Neben kurzen Darstellungen und Erläuterungen zu Begriffen und Themen, die in der politischen Diskussion neu oder verstärkt auftreten, werden umfangreiche Studien und Untersuchungen und ausführliche Einführungen in Problemkreise angeboten.

Auch wenn u.a. das Aufzeigen alternativer Handlungsmöglichkeiten Ziel dieser Dienstleistungen ist, werden grundsätzlich keine bestimmten politischen Maßnahmen, Gesetzesinitiativen oder Standpunkte empfohlen oder befürwortet.

 

Der Petitionsausschuss

 

Überdies ist darauf hinzuweisen, dass gemäß Artikel 17 des Grundgesetzes jeder das Recht hat, sich an die Volksvertretung zu wenden. Artikel 45 c des Grundgesetzes verpflichtet den Bundestag, einen Petitionsausschuss zu bestellen und ihm die Behandlung der an den Bundestag gerichteten Bitten und Beschwerden zu übertragen.

Der Petitionsausschuss hat das Recht, Beschlüsse des Plenums über Beschwerden vorzubereiten.

Dem Petitionsausschuss gehören 25 Mitglieder des Bundestages an. In der vergangenen Wahlperiode erreichten den Ausschuss 69.421 Zuschriften. In 76 Sitzungen wurden 1634 Petitionen zur Einzelberatung aufgerufen. Die Ergebnisse dieser Einzelberatungen legte der Ausschuss dem Bundestag als Beschlussempfehlungen zur Erledigung der Petitionen in Form von 435 Sammelübersichten vor.

Im Jahr 2002 fanden 17 Ausschusssitzungen statt, in denen 243 Petitionen zur Einzelberatung und 22.425 zur Sammelberatung aufgerufen wurden.

Darüber hinaus legt der Petitionsausschuss jährlich einen Bericht über seine Tätigkeit vor.

Die Mitglieder des Petitionsausschusses werden von einem Ausschussdienst unterstützt, der als Unterabteilung Petitionen und Eingaben zur Abteilung Wissenschaftliche Dienste der Bundestagsverwaltung zählt. Der Ausschussdienst nimmt die Zuschriften entgegen, prüft sie inhaltlich und holt in der Regel eine Stellungnahme bei dem zuständigen Organ der Bundesregierung ein. Sobald der Petition zugrunde liegende Sachverhalt aufgeklärt und die Rechtslage beurteilt ist, erstellt der Ausschussdienst einen Vorschlag zur Erledigung der Petition und leitet diesen Vorschlag den Berichterstattern zu. Auf der Grundlage der Voten der Berichterstatter berät sodann der Ausschuss die Petitionen und legt dem Plenum die Beschlussempfehlung für deren abschließende Behandlung vor.

Der Ausschussdienst bereitet darüber hinaus die Sitzungen des Petitionsausschusses vor und assistiert bei der Durchführung und Nachbereitung der Sitzungen.

 

 

e)     Einbeziehung der Parlamentsverwaltung in das Gesetzgebungs - verfahren

Bestimmte Bereiche der Bundestagsverwaltung (Fachbereiche und Ausschusssekretariate in der Abteilung Wissenschaftliche Dienste) sind zwar an der kritischen Prüfung von Gesetzentwürfen beteiligt, nicht aber an deren Entstehung.

Die Bundestagsverwaltung bietet keinen Gesetzgebungshilfsdienst im engeren Sinne. Man könnte sie als Informationshilfsdienst oder „Parlaments- und Gesetzgebungsinformationsdienst“ bezeichnen.

Entsprechend den Bestimmungen des Grundgesetzes, leitet die Bundesregierung dem Bundestag –nach Beteiligung des Bundesrates- ihre Gesetzentwürfe zu.

Das Parlamentssekretariat, das in der Abteilung Parlamentarische Dienste angesiedelt ist, wirkt als allgemeine Eingangs- und Verteilungsstelle für alle Initiativen, die sich auf das Verfahren im Bundestag beziehen (Gesetzentwürfe, Anträge, Fragen im Rahmen des parlamentarischen Fragerechts). Es ist auch für die Entgegennahme, den Druck und die Verteilung der Gesetzentwürfe und Berichte der Bundesregierung, der Initiativen des Bundesrates sowie der schriftlichen Antworten der Bundesregierung im Rahmen des parlamentarischen Fragerechts zuständig.

Der Fachbereich Parlamentsrecht, der ebenfalls der Abteilung Parlamentarische Dienste angehört, erarbeitet den so genannten Sprechzettel für die Leitung der Plenarsitzungen, eine Zusammenstellung aller Tagesordnungspunkte und dazu vorliegender Gesetzentwürfe, Änderungsanträge, Entschließungsanträge, Berichte, Anfragen u.ä. Hier ist auch der Sitzungsdienst für die Plenarsitzungen angesiedelt, der zur Beratung des amtierenden Präsidenten zu plötzlich auftretenden Geschäftsordnungsproblemen zur Verfügung steht. Der Fachbereich Parlamentsrecht leistet Beratung zum Parlamentsrecht im weitesten Sinne.

Beim Europabüro, das Teil des Sekretariats des Ausschusses für die Angelegenheiten der Europäischen Union ist, gehen alle von der Regierung dem Parlament zugesandten, die EU betreffenden Papiere ein. Sie werden registriert, den inhaltlich zuständigen Ausschüssen zugesandt, die Beratungswünsche in eine Liste aufgenommen und an den Ältestenrat weitergeleitet, der die Federführung oder Mitberatung festlegt.

 

Die Ausschusssekretariate haben in der Regel guten Kontakt zu den für ihren Bereich zuständigen Ministerien. In der Regel werden sie vom Kabinetts- und Parlamentsreferat des jeweiligen Ministeriums über die Gesetzgebungsvorhaben unterrichtet.

Darüber hinaus gibt es in der Regel intensive Kontakte zwischen dem Sekretariat und den für die Themenbereiche zuständigen Mitarbeiter der Fraktionen, insbesondere der jeweiligen Regierungsfraktionen.

 

Eine regelmäßige gesonderte und vertiefte Prüfung durch die Parlamentsverwaltung der Übereinstimmung der Gesetzentwürfe mit den Regeln für die Erstellung von Gesetzentwürfen findet üblicher Weise nicht statt, da durch die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) die Entwicklung der Vorlagen für Gesetzentwürfe in der Ministerialbürokratie detailliert geregelt ist. Es bestehen Regelungen zur Sicherung der inhaltlichen und der formellen Qualität der Entwürfe.

Bevor ein Entwurf der Bundesregierung zum Beschluss vorgelegt wird, prüft außerdem das Bundesministerium der Justiz dessen Rechtsförmlichkeit, also nicht nur Form und Verfassungsmäßigkeit des Entwurfs, sondern auch das Verhältnis zu bereits bestehenden Gesetzen. Außerdem wird geprüft, ob das vorgeschlagene Gesetz notwendig, wirksam und verständlich ist.

Dessen ungeachtet hat jedes Mitglied des Deutschen Bundestages, wie oben unter (d) bereits ausgeführt, die Möglichkeit, durch die Wissenschaftlichen Dienste der Verwaltung ein Gutachten zu Inhalt und Form eines Gesetzes anfertigen zu lassen.

 

 

f) Jüngste Veränderungen in der Parlamentsverwaltung

Europäische Integration

Der europäische Integrationsprozess stellte und stellt den Deutschen Bundestag vor neue Aufgaben, die in die Gesetzgebung in allen Bereichen hineinwirken. Zugleich wurden auch neue Fachgremien errichtet (so der Bundestagsausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union oder der Fachbereich Europa innerhalb der Wissenschaftlichen Dienste). Der Bundestag pflegt auch eine Vielzahl von Kontakten zu anderen Parlamenten und zu übernationalen parlamentarischen Zusammenschlüssen, wozu die Bundestagsverwaltung personelle Unterstützung leistet.

Die Einsicht in die Erfordernis der Errichtung eines eigenständigen Europaausschusses ist im Kontext der fortschreitenden Integration Europas historisch gewachsen.

Je höher- und weiterentwickelt die Europäische Integration war, je mehr Hoheitsbefugnisse also auf die Europäische Union übertragen worden waren, desto unabweisbarer war es, einen mit ausreichenden Rechten und Pflichten ausgestatteten Vollausschuss einzurichten, der mit dazu beiträgt, auf europäischer Ebene das zu beseitigen, was das „demokratische Defizit“ genannt wird. Die Entwicklung der administrativen Assistenzeinheiten verlief über mehrere Zwischenstufen, bis dann mit Beginn der 13. Wahlperiode ein eigenständiges Ausschusssekretariat eingerichtet wurde, das inzwischen eines der größten Ausschusssekretariate im Bundestag überhaupt ist.

 

Stärkung der parlamentarischen Informations- und Kontrollmöglichkeiten

Der Deutsche Bundestag reagierte auf die Herausforderung der wissenschaftlich-technologischen Entwicklungen an die Politik in den 1970/1980er Jahren mit einer häufigeren Einsetzung sogenannter Enquête-Kommissionen, so etwa zur Kernenergie und zur Gentechnologie. Enquête-Kommissionen haben einen vom Bundestag zeitlich begrenzten Auftrag zur Untersuchung eines bestimmten Problems. Sie setzen sich nicht nur aus Mitgliedern des Bundestages, sondern auch aus externen Sachverständigen zusammen.

Ebenfalls in diesem Zusammenhang steht, dass im Bundestag Anfang der 1970er Jahre verstärkt darüber diskutiert wurde, wie zu einer präziseren Einschätzung der Potenziale und Gefahren technologischer Möglichkeiten und Entwicklungen beigetragen werden könnte. Als institutionelles Vorbild wurde in dieser Diskussion immer wieder auf das Office for Technology Assessment des Kongresses der USA hingewiesen. Ende 1989 beschloss der Bundestag die Einrichtung des Büros für Technikfolgenabschätzung (TAB). Als Betreiber des TAB wurde eine kompetente außeruniversitäre Forschungseinrichtung ausgewählt.

Das TAB arbeitet ausschließlich für den Deutschen Bundestag. Auftraggeber und Steuerungsorgan ist der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung des Bundestages. Das TAB als eine vom Bundestag finanzierte externe wissenschaftliche Einrichtung ist nicht in die Verwaltung des Bundestages integriert.

Die Studien des TAB werden als Bundestagsdrucksachen veröffentlicht und von den betroffenen Ausschüssen und auch im Plenum des Bundestages beraten.

Das TAB ist Mitglied im European Parliamentary Technology Assessment Network (EPTA).

 

Informatisierung und Nutzung des Internet

Die informationstechnische Durchdringung der Arbeitsprozesse der Bundestagsverwaltung ist sehr hoch; jeder Büroarbeitsplatz ist mit einem PC ausgestattet und verfügt neben lokalen Anwendungen (Officeprogrammen) über Email, Internet- und Intranetzugang.

 

Das Intranet ist die zentrale bundestagsinterne Informationsplattform, die von der Bundestagsverwaltung, den Abgeordneten und Fraktionsstäben genutzt wird. Es bietet eine Vielzahl von parlamentsrelevanten Informationen. Besondere Informationssysteme unterstützen die Bundestagsverwaltung nicht nur bei originären Verwaltungsaufgaben (z.B. Diäten-, Beihilfe-, Reisekostenabrechnung), sondern auch speziell in parlamentarisch-operativen Aufgaben (z.B. Steuerung parlamentarischer Vorgänge). Darüber hinaus soll auf Beschluss des Ältestenrates bis 2006 der parlamentsinterne Gesetzgebungsprozess vollständig auf elektronische Dokumente umgestellt werden.

 

Die Internet-Präsenz des Bundestages (www.bundestag.de) existiert seit 1995; sie enthält Informationen aus und über das Parlament, Datenbanken, Newsletterdienste, Foren und Web-TV mit Liveübertragungen aus dem Bundestag. In Chats stellen sich Politiker live den Fragen der Internetnutzer zu aktuellen Themen aus dem Parlament.

 

Sicherheitsfragen nach dem 11.September 2001

Nach den Terroranschlägen vom 11.September 2001 in den USA wurden die Einlasskontrollen zum Deutschen Bundestag verstärkt und restriktive Vorkontrollen auf dem Vorplatz des Bundestages in Zusammenarbeit mit der Berliner Landespolizei durchgeführt. Mittlerweile werden diese Kontrollen im Vorfeld von der Landespolizei nur noch bei bestimmten Anlässen durchgeführt. Die optische Präsenz der Mitarbeiter des Polizeivollzugsdienstes beim Deutschen Bundestag, die grundsätzlich in Zivilkleidung ihren Dienst versehen, wurde zu Zwecken der Prävention durch Westen und Jacken mit der deutlich sichtbaren Aufschrift „Polizei“ hergestellt.

Alle Zutrittsberechtigten zu den Liegenschaften des Bundestages mit Ausnahme der Abgeordneten, der Mitglieder der Bundesregierung und der Regierungen der Länder des Bundes sowie der Inhaber von Diplomatenpässen, sind verpflichtet, ihre zum Zutritt berechtigenden Ausweise offen zu tragen. Die überwiegende Mehrheit der Abgeordneten erhielt auf eigenen Wunsch sichtbar zu tragende Abgeordnetenausweise.

Insgesamt hat der Bundestag daran festgehalten, das Parlamentsgebäude für alle Besucher offen zu halten. Es wurde darauf verzichtet, aus Sicherheitsgründen die Öffentlichkeit auszuschließen. Aus diesem Grunde wurde die Anzahl der mit Röntgenkontrollgeräten und Türsonden ausgestatteten Eingänge erhöht. Des Weiteren wurden zwei Sprengstoffspürgeräte angeschafft, um bei verdächtigen Gegenständen die Reaktionszeiten zu verkürzen.

 

Ausbildung und Fortbildung von Parlamentsmitarbeitern

a) Ausbildung

 

Im Hinblick auf die zunehmende Informatisierung bildet die Verwaltung des Deutschen Bundestages mit Hilfe der Bewag Aktiengesellschaft als Verbundpartner im Ausbildungsberuf „Mechatroniker“ und „Fachinformatiker“ (derzeit jährlich insgesamt 4 Plätze) aus sowie im Ausbildungsberuf „Kauffrau/Kaufmann für Bürokommunikation“ (derzeit 13 Plätze).

 

b) Fortbildung und Mitarbeiteraustausch

 

Im Hinblick auf die fortschreitende europäische Integration sind für die Parlamentsmitarbeiter die Angebote zur fremdsprachlichen Fortbildung, die Fortbildungsveranstaltungen der Bundesakademie für öffentliche Verwaltung (BaköV) sowie die Angebote, an einem Mitarbeiteraustausch mit anderen Parlamentsverwaltungen teilzunehmen, von Bedeutung:

So werden vom Bundessprachenamt jährlich insgesamt 50 Kurse in Englisch und Französisch angeboten, die dienstbegleitend wöchentlich stattfinden, hinzu kommen 13 Block-Kurse. Das Interesse an diesem Angebot hat im Laufe der letzten zwei Jahre deutlich zugenommen.

Die Bundesakademie für öffentliche Verwaltung (BaköV) hat die Zahl ihrer Veranstaltungen zu europäischen Fragestellungen (Grundlagen, internationale Aufgaben, Beziehungen zu den Partnerstaaten) im Laufe der letzten beiden Jahre von insgesamt 40 auf insgesamt 57 erhöht.

In diesem Jahr wurde bzw. wird jeweils ein Mitarbeiteraustausch durchgeführt mit der Parlamentsverwaltung von Frankreich, Irland, Polen, Großbritannien und den USA.

 

 

g) Zusammenarbeit der Parlamentsverwaltungen und Vermeidung von Doppelarbeit

 

Bereits die Beispiele der Zusammenarbeit im Rahmen des EPTA, der Petitionsausschüsse im Netzwerk des Europäischen Ombudsmanns, des Europäischen Ombudsmann-Instituts und des Internationalen Ombudsmann-Instituts und der Zusammenarbeit der Parlamentsverwaltungen im Rahmen des EZPWD und seiner Arbeitsgruppen zeigen, dass sowohl die Notwendigkeit zur engen Kooperation erkannt wie der Wille zu ihr vorhanden ist. Zugleich muss angemerkt werden, dass gerade die Notwendigkeit einer verstärkten Zusammenarbeit im Zuge der europäischen Integration und der als „Globalisierung“ bezeichneten Entwicklungen zugleich erfordert, dass alle Anstrengungen unternommen werden, um Doppelarbeit zu vermeiden und Ressourcen zu schonen.

Das EZPWD erscheint seinem Anspruch nach dazu berufen, als Koordinationsstelle der Zusammenarbeit, die in den unterschiedlichen Verbünden stattfindet, dafür Sorge zu tragen, dass –etwa mit Hilfe eines leicht zu erschließenden, übersichtlichen Themenkatalogs- schnell erschlossen werden kann, wo die jeweils interessierende Fragestellung bereits bearbeitet wurde oder wird, so dass schon dadurch Doppelarbeit vermieden werden kann.