Die Verwaltung
des Deutschen Bundestages ist eine oberste Bundesbehörde. Sie untersteht dem
Präsidenten und wird vom Direktor beim Deutschen Bundestag geleitet.
Unter der
Bezeichnung „Bundestagsverwaltung“ lassen sich im Wesentlichen alle administrativen,
wissenschaftlichen und organisatorisch-technischen Dienste zusammenfassen, die
der Deutsche Bundestag sich zur besseren Erfüllung seiner vielfältigen
verfassungsrechtlichen Aufgaben geschaffen hat. Die Kernbereiche dieser
Aufgaben sind die Unterstützung des Bundestagspräsidenten bei seiner Leitungs-
und Koordinierungsfunktion, die Unterstützung der verschiedenen
parlamentarischen Gremien und die Unterstützung aller Abgeordneten bei der
Ausübung ihres Mandats.
Die
Bundestagsverwaltung ist weder wie eine übliche Verwaltung strukturiert, noch
sind ihre Aufgaben mit denen anderer oberster Bundesbehörden vergleichbar. Als
Parlamentsverwaltung ist sie eine Verwaltung sui generis. Die
Bundestagsverwaltung erläßt kaum Hoheitsakte mit Außenwirkung. Auch die
materielle Vorbereitung der Gesetzgebung gehört –im Unterschied zu den
Bundesministerien- nicht zu ihren Aufgaben.
Die
Bundestagsverwaltung gliedert sich in die drei Abteilungen
-
Parlamentarische
Dienste
-
Wissenschaftliche
Dienste und
-
Zentrale
Dienste
Die Abteilungen
gliedern sich in Unterabteilungen und Referate. Hinzu kommen –außerhalb der
Abteilungen- das Präsidialbüro und die Büros der Vizepräsidenten, das
Pressezentrum und das Protokoll – Referat sowie die Abteilung, die dem
Wehrbeauftragten zur Erfüllung seiner
Aufgaben zugewiesen ist.
Die
Parlamentarischen Dienste (P) leisten –allgemein ausgedrückt- Servicefunktionen
für die parlamentarische Arbeit des Bundestages im engeren Sinne. Die Abteilung
ist untergliedert in die Unterabteilungen „Parlamentsdienste“,
„Parlamentarische Beziehungen“ und „Parlamentarische Information“.
Die Abteilung
Wissenschaftliche Dienste (W) deckt den Informationsbedarf ab, der sich aus den
Inhalten der Gesetzgebung und den sonstigen politischen Themen ergibt. Zu den
Wissenschaftlichen Diensten gehören die Wissenschaftliche Dokumentation mit
Bibliothek, Archiv und Sach- und Sprechregister, die Wissenschaftlichen
Fachdienste, die Sekretariate der Ausschüsse, Enquête – Kommissionen und
Untersuchungsausschüsse des Deutschen Bundestages sowie die Unterabteilung
Petitionen und Eingaben.
Die Abteilung Z
schafft die elementaren Voraussetzungen für die Funktionsfähigkeit jeder großen
Behörde, wie z.B. Haushalt, Personal und Liegenschaften; sie ist mithin für
alle Teile des Hauses zuständig.
Für die
Beamtinnen und Beamten der Bundestagsverwaltung gilt kein eigenständiges
Laufbahnrecht. Es kommen vielmehr die für alle übrigen Beamtinnen und Beamten
des Bundes geltenden laufbahnrechtlichen Bestimmungen zum Tragen. Auch für
Bezüge, Pensionen und Arbeitszeiten gelten keine Sonderregelungen.
Die
Bundestagsverwaltung nimmt selbst die Auswahl von Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern vor.
Generell gilt,
dass in die Laufbahn des höheren Dienstes nur eingestellt werden kann, wer ein
Hochschulstudium, dessen Mindest- und Regelstudienzeit nicht weniger als drei
Jahre beträgt, abgeschlossen hat.
Ein
vorübergehender oder dauerhafter Wechsel von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
anderer Bundesbehörden zur Bundestagsverwaltung ist – ebenso wie der umgekehrte
Weg – möglich. Führungspersonal wird in der Regel aus den eigenen Reihen
rekrutiert. Hierfür werden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausgewählt, die
sich in unterschiedlichen Verwendungen in der Bundestagsverwaltung bewährt
haben.
Der
Bundestagspräsident vertritt den Bundestag und regelt seine Geschäfte. Er wahrt
die Würde und die Rechte des Bundestages, fördert seine Arbeiten, leitet seine
Verhandlungen und wahrt die Ordnung im Hause.
Er ist oberste
Dienstbehörde der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Deutschen Bundestages
Das Präsidium des
Deutschen Bundestages besteht aus dem Bundestagspräsidenten und seinen – in der
laufenden Legislaturperiode vier – Vizepräsidenten. Jede Fraktion des Deutschen
Bundestages ist durch einen Vizepräsidenten im Präsidium vertreten.
Der Präsident und
die Vizepräsidenten werden für die Dauer der Legislaturperiode gewählt. Das
Präsidium tritt regelmäßig in jeder Sitzungswoche des Bundestages zusammen, um
Angelegenheiten, die die Leitung des Hauses betreffen, zu beraten.
Der Präsident
darf Verträge von erheblicher Bedeutung nur im Benehmen mit seinen Stellvertretern
schließen und andere bestimmte Aufgaben nur im Benehmen oder mit Zustimmung
seiner Stellvertreter wahrnehmen.
Das Präsidium
wirkt unter anderem an Personalangelegenheiten der höheren Beamtinnen und
Beamten der Bundestagsverwaltung mit. Auch Fragen der Öffentlichkeitsarbeit
werden hier beraten. Das Präsidium entscheidet mit Mehrheit. Bei
Stimmengleichheit hat der Präsident den Stichentscheid.
Als gemeinsames
Beratungsorgan des Präsidenten und der Fraktionen zur Steuerung der Arbeit des
Bundestages fungiert der Ältestenrat, der sich aus dem Präsidenten, den
Vizepräsidenten und 23 weiteren Abgeordneten zusammensetzt, die von den
Fraktionen entsprechend ihrer Mitgliederzahl benannt werden, darunter alle
Parlamentarischen Geschäftsführer der Fraktionen.
Der Ältestenrat
tritt regelmäßig in jeder Sitzungswoche des Bundestages unter dem Vorsitz des
Bundestagspräsidenten zusammen. Der Ältestenrat unterstützt den Präsidenten bei
der Führung der Geschäfte und führt eine Verständigung zwischen den Fraktionen,
etwa über den Arbeitsplan des Plenums, herbei. Außerdem beschließt er als
Kollegialorgan über innere Angelegenheiten des Bundestages, soweit sie nicht
dem Präsidenten oder dem Präsidium vorbehalten sind.
c)
Trägt der
Generalsekretär die Hauptverantwortung für die
- Verwaltung oder teilt er diese
mit anderen hochrangigen Beamten?
Der Direktor beim
Deutschen Bundestag leitet die Verwaltung des Deutschen Bundestages im Auftrag
des Präsidenten.
Er ist der
Vorgesetzte aller Bediensteten der Bundestagsverwaltung und trägt dem
Präsidenten gegenüber die Verantwortung. Außerdem ist der Direktor engster
Berater des Präsidenten und Sekretär der Leitungsorgane des Deutschen
Bundestages, d.h. des Präsidiums und des Ältestenrates.
Der Direktor kann
jederzeit in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden.
d)
Die
Arbeitsbelastung des Parlaments und die Arbeitsbelastung
der Verwaltung
Nach einer
Reduzierung der Anzahl der Wahlkreise beträgt die Zahl der Mitglieder des
Deutschen Bundestages seit Beginn der 15. Wahlperiode 603 (14. Wahlperiode:
669), von denen 299 direkt in den Wahlkreisen gewählt wurden, während die
übrigen 304 über die Landeslisten ihrer Parteien in das Parlament einzogen.
Das Plenum
Das Parlament
kommt im Jahr 2003 während 21 Wochen zu Sitzungen zusammen; ausgehend von den
Werten der vergangenen Legislaturperiode ist davon auszugehen, dass auch
während der gegenwärtigen Legislaturperiode durchschnittlich 499 Stunden lang
das Plenum tagen wird.
Ausgehend davon,
dass der Deutsche Bundestag seit 1994 im Durchschnitt 250 Gesetzentwürfe pro
Jahr behandelt hat, ist anzunehmen, dass angesichts der Komplexität der
politischen Aufgabenstellung, des europäischen Integrationsprozesses und der
Auseinandersetzung mit den verschiedenen Aspekten des als „Globalisierung“
bezeichneten Phänomens die Anzahl der zu behandelnden Gesetzentwürfe auch in
der laufenden Legislaturperiode nicht zurückgehen wird.
Die Gesamtzahl
der Abstimmungen im Plenum, die sämtlich die Beschlussfähigkeit erfordern, kann
nicht ermittelt werden. Besonders zu erwähnen ist jedoch, dass durchschnittlich
25 Namentliche Abstimmungen im Jahr getätigt werden.
Der
Stenografische Dienst erstellt das wörtliche Protokoll der Plenarsitzungen, das
regelmäßig am folgenden Tag zur Verfügung steht und außer den Mitgliedern und
Gremien des Bundestages zahlreichen Stellen außerhalb des Bundestages
–Verfassungsorgane, wissenschaftliche Einrichtungen, Medien, Verbände u.a.- zur
Verfügung gestellt wird.
Die Ausschüsse
In der laufenden Legislaturperiode
gibt es 21 ständige Ausschüsse. Sie tagen regelmäßig einmal in jeder
Sitzungswoche des Deutschen Bundestages und darüber hinaus, wenn der
Vorsitzende den Ausschuss einberuft.
Die folgende
Tabelle veranschaulicht, wie häufig die einzelnen ständigen Ausschüsse bis zum
4.Juli 2003 in der laufenden Legislaturperiode getagt haben und wie häufig die
entsprechenden Ausschüsse in der letzten Legislaturperiode tagten.
Name des Ausschusses |
Laufende Legislaturperiode (bis 4.Juli
2003) |
14.Legislaturperiode (om Vom
25.10.1998 bis zum 16.10.2002 |
Ausschuss für
Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung |
26 |
128 |
Petitionsausschuss |
15 |
77 |
Auswärtiger
Ausschuss |
21 |
106 |
Innenausschuss |
18 |
103 |
Sportausschuss |
19 |
64 |
Rechtsausschuss |
23 |
139 |
Finanzausschuss |
23 |
140 |
Haushaltsausschuss |
24 |
114 |
Ausschuss für
Wirtschaft und Technologie |
27 |
88 |
Ausschuss für
Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft |
19 |
107 |
Verteidigungsausschuss |
20 |
109 |
Ausschuss für
Familie, Senioren, Frauen und Jugend |
16 |
98 |
Ausschuss für
Gesundheit |
32 |
149 |
Ausschuss für
Verkehr, Bau und Wohnungswesen |
15 |
90 |
Ausschuss für
Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit |
20 |
88 |
Ausschuss für
Menschenrechte und humanitäre Hilfe |
20 |
92 |
Ausschuss für
Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung |
15 |
73 |
Ausschuss für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung |
21 |
85 |
Ausschuss für
Tourismus |
21 |
93 |
Ausschuss für
Angelegenheiten der Europäischen Union |
26 |
102 |
Ausschuss für
Kultur und Medien |
16 |
81 |
Wieviel Stunden
lang die Ausschüsse tagen bzw. im Durchschnitt der laufenden Legislaturperiode
tagen werden, lässt sich nicht genau ermitteln, da es keine entsprechende
Zeiterfassung gibt. Erfahrungswerte aus den vergangenen Legislaturperioden
besagen jedoch, dass die Anzahl der Sitzungsstunden der Ausschüsse deutlich
über der des Plenums liegt.
Die
Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages bezeichnet die Ausschüsse als
„vorbereitende Beschlussorgane“ des Parlaments. Ihre Aufgabe ist, in den
Beratungen der ihnen vom Plenum überwiesenen Vorlagen eine Beschlussempfehlung
an das Plenum zu erarbeiten. Diese Beschlussempfehlung muss so gefasst sein,
dass der Bundestag darüber abstimmen kann.
Wird eine Vorlage
an mehrere Ausschüsse überwiesen, so ist der mit der Federführung betraute
Ausschuss für die Beschlussempfehlung zuständig.
Über die Beratung
der ihnen vom Plenum überwiesenen Vorlagen hinaus, können die Ausschüsse sich
auch mit nicht überwiesenen Fragen aus ihrem jeweiligen Geschäftsbereich
befassen. In diesem Fall sind sie aber nicht berechtigt, dem Plenum eine
Beschlussempfehlung vorzulegen.
In den –
grundsätzlich nicht öffentlichen – Ausschuss-Sitzungen können Sachverständige,
Ministerialbeamte und Regierungsvertreter gehört werden. Die Ausschüsse können
Unterausschüsse und Arbeitsgruppen einsetzen.
Den Ausschüssen
sind jeweils Ausschusssekretariate zugeordnet. Das Ausschussekretariat besteht
aus Mitarbeitern des höheren Dienstes (Sekretariatsleiter, Referent), des
gehobenen Dienstes (Büroleiter) und des mittleren Dienstes (Erst- und
Zweitsekretärin). Die Anzahl der Mitarbeiter richtet sich grundsätzlich nach
Zahl und Umfang der Sachgebiete, für deren Beratung der Ausschuss zuständig
ist. Das Sekretariat ist Teil der Verwaltung.
Die Vorsitzenden
der Ausschüsse werden von den Ausschuss-Sekretariaten in allen Angelegenheiten,
die den Ausschuss betreffen, beraten und unterstützt. Hierzu gehört
insbesondere die Vorbereitung der Ausschuss-Sitzungen, zum Beispiel die
Zusammenstellung der Beratungsunterlagen, gegebenenfalls die Erstellung von
„Sprechzetteln“, die den Beratungsstand wiedergeben, Geschäftsordnungshinweise
enthalten, zum Teil auch Hinweise auf Beratungsschwerpunkte geben. Hinzu kommt
die Unterstützung des Vorsitzenden während der Sitzung, insbesondere die
Beratung in Geschäftsordnungsfragen, und die Umsetzung der Beschlüsse des
Ausschusses.
Das
Ausschuss-Sekretariat erstellt die Sitzungsprotokolle und den Entwurf der
Beschlussempfehlung sowie Berichte für den Vorsitzenden und die Berichterstatter.
Ein Mitarbeiter
der Verwaltung als persönlicher Referent wird dem Vorsitzenden nicht zur
Verfügung gestellt. Bei seiner politischen Tätigkeit als Mitglied des
Ausschusses wird er –wie die übrigen Mitglieder auch- in der Regel durch
Mitarbeiter seiner Fraktion und durch seine persönlichen Abgeordnetenmitarbeiter
unterstützt (die Mittel für die Beschäftigung von Abgeordnetenmitarbeitern
werden ihm in seiner Eigenschaft als Abgeordneter, nicht speziell in seiner
Eigenschaft als Vorsitzender eines Ausschusses, zur Verfügung gestellt).
Daneben bereitet
das Sekretariat sonstige Veranstaltungen, Gesprächstermine und Dienstreisen
vor, erstellt Pressemitteilungen und gegebenenfalls auch Redetexte. Soweit ein
Ausschuss Unterausschüsse eingesetzt hat, werden auch diese entsprechend
betreut. Das Ausschuss-Sekretariat erledigt auch den Schriftwechsel für den
Vorsitzenden, soweit er die Beratungsthemen des Ausschusses betrifft.
Zudem kann jedes
Ausschussmitglied auf die allen Abgeordneten zur Verfügung stehenden
Serviceleistungen der Fachbereiche der Wissenschaftlichen Dienste, deren
Zuständigkeitsbereiche inhaltlich denen der einzelnen Ausschüsse entsprechen,
zurückgreifen. Hier können Ausarbeitungen, Materialsammlungen und
Dokumentationen in Auftrag gegeben werden, von denen im Jahr durchschnittlich
2.000 angefertigt werden.
Die
Wissenschaftlichen Dienste erstellen auch aus eigener Initiative Arbeiten zu
aktuellen Themen. Neben kurzen Darstellungen und Erläuterungen zu Begriffen und
Themen, die in der politischen Diskussion neu oder verstärkt auftreten, werden
umfangreiche Studien und Untersuchungen und ausführliche Einführungen in
Problemkreise angeboten.
Auch wenn u.a.
das Aufzeigen alternativer Handlungsmöglichkeiten Ziel dieser Dienstleistungen
ist, werden grundsätzlich keine bestimmten politischen Maßnahmen, Gesetzesinitiativen
oder Standpunkte empfohlen oder befürwortet.
Der Petitionsausschuss
Überdies ist
darauf hinzuweisen, dass gemäß Artikel 17 des Grundgesetzes jeder das Recht
hat, sich an die Volksvertretung zu wenden. Artikel 45 c des Grundgesetzes
verpflichtet den Bundestag, einen Petitionsausschuss zu bestellen und ihm die
Behandlung der an den Bundestag gerichteten Bitten und Beschwerden zu
übertragen.
Der
Petitionsausschuss hat das Recht, Beschlüsse des Plenums über Beschwerden
vorzubereiten.
Dem Petitionsausschuss
gehören 25 Mitglieder des Bundestages an. In der vergangenen Wahlperiode
erreichten den Ausschuss 69.421 Zuschriften. In 76 Sitzungen wurden 1634
Petitionen zur Einzelberatung aufgerufen. Die Ergebnisse dieser
Einzelberatungen legte der Ausschuss dem Bundestag als Beschlussempfehlungen
zur Erledigung der Petitionen in Form von 435 Sammelübersichten vor.
Im Jahr 2002
fanden 17 Ausschusssitzungen statt, in denen 243 Petitionen zur Einzelberatung
und 22.425 zur Sammelberatung aufgerufen wurden.
Darüber hinaus
legt der Petitionsausschuss jährlich einen Bericht über seine Tätigkeit vor.
Die Mitglieder
des Petitionsausschusses werden von einem Ausschussdienst unterstützt, der als
Unterabteilung Petitionen und Eingaben zur Abteilung Wissenschaftliche Dienste
der Bundestagsverwaltung zählt. Der Ausschussdienst nimmt die Zuschriften
entgegen, prüft sie inhaltlich und holt in der Regel eine Stellungnahme bei dem
zuständigen Organ der Bundesregierung ein. Sobald der Petition zugrunde
liegende Sachverhalt aufgeklärt und die Rechtslage beurteilt ist, erstellt der
Ausschussdienst einen Vorschlag zur Erledigung der Petition und leitet diesen
Vorschlag den Berichterstattern zu. Auf der Grundlage der Voten der
Berichterstatter berät sodann der Ausschuss die Petitionen und legt dem Plenum
die Beschlussempfehlung für deren abschließende Behandlung vor.
Der
Ausschussdienst bereitet darüber hinaus die Sitzungen des Petitionsausschusses
vor und assistiert bei der Durchführung und Nachbereitung der Sitzungen.
e)
Einbeziehung der Parlamentsverwaltung
in das Gesetzgebungs - verfahren
Bestimmte
Bereiche der Bundestagsverwaltung (Fachbereiche und Ausschusssekretariate in
der Abteilung Wissenschaftliche Dienste) sind zwar an der kritischen Prüfung
von Gesetzentwürfen beteiligt, nicht aber an deren Entstehung.
Die
Bundestagsverwaltung bietet keinen Gesetzgebungshilfsdienst im engeren Sinne.
Man könnte sie als Informationshilfsdienst oder „Parlaments- und
Gesetzgebungsinformationsdienst“ bezeichnen.
Entsprechend den
Bestimmungen des Grundgesetzes, leitet die Bundesregierung dem Bundestag –nach
Beteiligung des Bundesrates- ihre Gesetzentwürfe zu.
Das
Parlamentssekretariat, das in der Abteilung Parlamentarische Dienste
angesiedelt ist, wirkt als allgemeine Eingangs- und Verteilungsstelle für alle
Initiativen, die sich auf das Verfahren im Bundestag beziehen (Gesetzentwürfe,
Anträge, Fragen im Rahmen des parlamentarischen Fragerechts). Es ist auch für
die Entgegennahme, den Druck und die Verteilung der Gesetzentwürfe und Berichte
der Bundesregierung, der Initiativen des Bundesrates sowie der schriftlichen
Antworten der Bundesregierung im Rahmen des parlamentarischen Fragerechts
zuständig.
Der Fachbereich
Parlamentsrecht, der ebenfalls der Abteilung Parlamentarische Dienste angehört,
erarbeitet den so genannten Sprechzettel für die Leitung der Plenarsitzungen,
eine Zusammenstellung aller Tagesordnungspunkte und dazu vorliegender
Gesetzentwürfe, Änderungsanträge, Entschließungsanträge, Berichte, Anfragen
u.ä. Hier ist auch der Sitzungsdienst für die Plenarsitzungen angesiedelt, der
zur Beratung des amtierenden Präsidenten zu plötzlich auftretenden
Geschäftsordnungsproblemen zur Verfügung steht. Der Fachbereich Parlamentsrecht
leistet Beratung zum Parlamentsrecht im weitesten Sinne.
Beim Europabüro,
das Teil des Sekretariats des Ausschusses für die Angelegenheiten der
Europäischen Union ist, gehen alle von der Regierung dem Parlament zugesandten,
die EU betreffenden Papiere ein. Sie werden registriert, den inhaltlich
zuständigen Ausschüssen zugesandt, die Beratungswünsche in eine Liste
aufgenommen und an den Ältestenrat weitergeleitet, der die Federführung oder
Mitberatung festlegt.
Die
Ausschusssekretariate haben in der Regel guten Kontakt zu den für ihren Bereich
zuständigen Ministerien. In der Regel werden sie vom Kabinetts- und
Parlamentsreferat des jeweiligen Ministeriums über die Gesetzgebungsvorhaben
unterrichtet.
Darüber hinaus
gibt es in der Regel intensive Kontakte zwischen dem Sekretariat und den für
die Themenbereiche zuständigen Mitarbeiter der Fraktionen, insbesondere der
jeweiligen Regierungsfraktionen.
Eine regelmäßige
gesonderte und vertiefte Prüfung durch die Parlamentsverwaltung der
Übereinstimmung der Gesetzentwürfe mit den Regeln für die Erstellung von
Gesetzentwürfen findet üblicher Weise nicht statt, da durch die Gemeinsame
Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) die Entwicklung der Vorlagen für
Gesetzentwürfe in der Ministerialbürokratie detailliert geregelt ist. Es
bestehen Regelungen zur Sicherung der inhaltlichen und der formellen Qualität
der Entwürfe.
Bevor ein Entwurf
der Bundesregierung zum Beschluss vorgelegt wird, prüft außerdem das
Bundesministerium der Justiz dessen Rechtsförmlichkeit, also nicht nur Form und
Verfassungsmäßigkeit des Entwurfs, sondern auch das Verhältnis zu bereits
bestehenden Gesetzen. Außerdem wird geprüft, ob das vorgeschlagene Gesetz
notwendig, wirksam und verständlich ist.
Dessen ungeachtet
hat jedes Mitglied des Deutschen Bundestages, wie oben unter (d) bereits
ausgeführt, die Möglichkeit, durch die Wissenschaftlichen Dienste der
Verwaltung ein Gutachten zu Inhalt und Form eines Gesetzes anfertigen zu
lassen.
f) Jüngste Veränderungen in der Parlamentsverwaltung
Der europäische
Integrationsprozess stellte und stellt den Deutschen Bundestag vor neue
Aufgaben, die in die Gesetzgebung in allen Bereichen hineinwirken. Zugleich
wurden auch neue Fachgremien errichtet (so der Bundestagsausschuss für die
Angelegenheiten der Europäischen Union oder der Fachbereich Europa innerhalb
der Wissenschaftlichen Dienste). Der Bundestag pflegt auch eine Vielzahl von
Kontakten zu anderen Parlamenten und zu übernationalen parlamentarischen
Zusammenschlüssen, wozu die Bundestagsverwaltung personelle Unterstützung
leistet.
Die Einsicht in
die Erfordernis der Errichtung eines eigenständigen Europaausschusses ist im
Kontext der fortschreitenden Integration Europas historisch gewachsen.
Je höher- und
weiterentwickelt die Europäische Integration war, je mehr Hoheitsbefugnisse
also auf die Europäische Union übertragen worden waren, desto unabweisbarer war
es, einen mit ausreichenden Rechten und Pflichten ausgestatteten Vollausschuss
einzurichten, der mit dazu beiträgt, auf europäischer Ebene das zu beseitigen,
was das „demokratische Defizit“ genannt wird. Die Entwicklung der
administrativen Assistenzeinheiten verlief über mehrere Zwischenstufen, bis
dann mit Beginn der 13. Wahlperiode ein eigenständiges Ausschusssekretariat
eingerichtet wurde, das inzwischen eines der größten Ausschusssekretariate im
Bundestag überhaupt ist.
Der Deutsche
Bundestag reagierte auf die Herausforderung der
wissenschaftlich-technologischen Entwicklungen an die Politik in den
1970/1980er Jahren mit einer häufigeren Einsetzung sogenannter
Enquête-Kommissionen, so etwa zur Kernenergie und zur Gentechnologie.
Enquête-Kommissionen haben einen vom Bundestag zeitlich begrenzten Auftrag zur
Untersuchung eines bestimmten Problems. Sie setzen sich nicht nur aus
Mitgliedern des Bundestages, sondern auch aus externen Sachverständigen
zusammen.
Ebenfalls in
diesem Zusammenhang steht, dass im Bundestag Anfang der 1970er Jahre verstärkt
darüber diskutiert wurde, wie zu einer präziseren Einschätzung der Potenziale
und Gefahren technologischer Möglichkeiten und Entwicklungen beigetragen werden
könnte. Als institutionelles Vorbild wurde in dieser Diskussion immer wieder
auf das Office for Technology Assessment des Kongresses der USA hingewiesen.
Ende 1989 beschloss der Bundestag die Einrichtung des Büros für
Technikfolgenabschätzung (TAB). Als Betreiber des TAB wurde eine kompetente
außeruniversitäre Forschungseinrichtung ausgewählt.
Das TAB arbeitet
ausschließlich für den Deutschen Bundestag. Auftraggeber und Steuerungsorgan
ist der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung des
Bundestages. Das TAB als eine vom Bundestag finanzierte externe
wissenschaftliche Einrichtung ist nicht in die Verwaltung des Bundestages
integriert.
Die Studien des
TAB werden als Bundestagsdrucksachen veröffentlicht und von den betroffenen
Ausschüssen und auch im Plenum des Bundestages beraten.
Das TAB ist
Mitglied im European Parliamentary Technology Assessment Network (EPTA).
Die
informationstechnische Durchdringung der Arbeitsprozesse der
Bundestagsverwaltung ist sehr hoch; jeder Büroarbeitsplatz ist mit einem PC
ausgestattet und verfügt neben lokalen Anwendungen (Officeprogrammen) über
Email, Internet- und Intranetzugang.
Das Intranet ist
die zentrale bundestagsinterne Informationsplattform, die von der
Bundestagsverwaltung, den Abgeordneten und Fraktionsstäben genutzt wird. Es
bietet eine Vielzahl von parlamentsrelevanten Informationen. Besondere
Informationssysteme unterstützen die Bundestagsverwaltung nicht nur bei
originären Verwaltungsaufgaben (z.B. Diäten-, Beihilfe-,
Reisekostenabrechnung), sondern auch speziell in parlamentarisch-operativen
Aufgaben (z.B. Steuerung parlamentarischer Vorgänge). Darüber hinaus soll auf Beschluss
des Ältestenrates bis 2006 der parlamentsinterne Gesetzgebungsprozess
vollständig auf elektronische Dokumente umgestellt werden.
Die
Internet-Präsenz des Bundestages (www.bundestag.de) existiert seit 1995; sie
enthält Informationen aus und über das Parlament, Datenbanken,
Newsletterdienste, Foren und Web-TV mit Liveübertragungen aus dem Bundestag. In
Chats stellen sich Politiker live den Fragen der Internetnutzer zu aktuellen
Themen aus dem Parlament.
Nach den
Terroranschlägen vom 11.September 2001 in den USA wurden die Einlasskontrollen
zum Deutschen Bundestag verstärkt und restriktive Vorkontrollen auf dem
Vorplatz des Bundestages in Zusammenarbeit mit der Berliner Landespolizei
durchgeführt. Mittlerweile werden diese Kontrollen im Vorfeld von der
Landespolizei nur noch bei bestimmten Anlässen durchgeführt. Die optische
Präsenz der Mitarbeiter des Polizeivollzugsdienstes beim Deutschen Bundestag,
die grundsätzlich in Zivilkleidung ihren Dienst versehen, wurde zu Zwecken der
Prävention durch Westen und Jacken mit der deutlich sichtbaren Aufschrift
„Polizei“ hergestellt.
Alle
Zutrittsberechtigten zu den Liegenschaften des Bundestages mit Ausnahme der
Abgeordneten, der Mitglieder der Bundesregierung und der Regierungen der Länder
des Bundes sowie der Inhaber von Diplomatenpässen, sind verpflichtet, ihre zum
Zutritt berechtigenden Ausweise offen zu tragen. Die überwiegende Mehrheit der
Abgeordneten erhielt auf eigenen Wunsch sichtbar zu tragende Abgeordnetenausweise.
Insgesamt hat der
Bundestag daran festgehalten, das Parlamentsgebäude für alle Besucher offen zu
halten. Es wurde darauf verzichtet, aus Sicherheitsgründen die Öffentlichkeit
auszuschließen. Aus diesem Grunde wurde die Anzahl der mit Röntgenkontrollgeräten
und Türsonden ausgestatteten Eingänge erhöht. Des Weiteren wurden zwei
Sprengstoffspürgeräte angeschafft, um bei verdächtigen Gegenständen die
Reaktionszeiten zu verkürzen.
a) Ausbildung
Im Hinblick auf
die zunehmende Informatisierung bildet die Verwaltung des Deutschen Bundestages
mit Hilfe der Bewag Aktiengesellschaft als Verbundpartner im Ausbildungsberuf
„Mechatroniker“ und „Fachinformatiker“ (derzeit jährlich insgesamt
4 Plätze) aus sowie im Ausbildungsberuf „Kauffrau/Kaufmann für
Bürokommunikation“ (derzeit 13 Plätze).
b) Fortbildung
und Mitarbeiteraustausch
Im Hinblick auf
die fortschreitende europäische Integration sind für die Parlamentsmitarbeiter
die Angebote zur fremdsprachlichen Fortbildung, die Fortbildungsveranstaltungen
der Bundesakademie für öffentliche Verwaltung (BaköV) sowie die Angebote, an
einem Mitarbeiteraustausch mit anderen Parlamentsverwaltungen teilzunehmen, von
Bedeutung:
So werden vom
Bundessprachenamt jährlich insgesamt 50 Kurse in Englisch und Französisch
angeboten, die dienstbegleitend wöchentlich stattfinden, hinzu kommen 13
Block-Kurse. Das Interesse an diesem Angebot hat im Laufe der letzten zwei
Jahre deutlich zugenommen.
Die
Bundesakademie für öffentliche Verwaltung (BaköV) hat die Zahl ihrer
Veranstaltungen zu europäischen Fragestellungen (Grundlagen, internationale
Aufgaben, Beziehungen zu den Partnerstaaten) im Laufe der letzten beiden Jahre
von insgesamt 40 auf insgesamt 57 erhöht.
In diesem Jahr
wurde bzw. wird jeweils ein Mitarbeiteraustausch durchgeführt mit der
Parlamentsverwaltung von Frankreich, Irland, Polen, Großbritannien und den USA.
g)
Zusammenarbeit der Parlamentsverwaltungen und Vermeidung von Doppelarbeit
Bereits die
Beispiele der Zusammenarbeit im Rahmen des EPTA, der Petitionsausschüsse im
Netzwerk des Europäischen Ombudsmanns, des Europäischen Ombudsmann-Instituts
und des Internationalen Ombudsmann-Instituts und der Zusammenarbeit der
Parlamentsverwaltungen im Rahmen des EZPWD und seiner Arbeitsgruppen zeigen,
dass sowohl die Notwendigkeit zur engen Kooperation erkannt wie der Wille zu
ihr vorhanden ist. Zugleich muss angemerkt werden, dass gerade die
Notwendigkeit einer verstärkten Zusammenarbeit im Zuge der europäischen
Integration und der als „Globalisierung“ bezeichneten Entwicklungen zugleich
erfordert, dass alle Anstrengungen unternommen werden, um Doppelarbeit zu
vermeiden und Ressourcen zu schonen.
Das EZPWD
erscheint seinem Anspruch nach dazu berufen, als Koordinationsstelle der
Zusammenarbeit, die in den unterschiedlichen Verbünden stattfindet, dafür Sorge
zu tragen, dass –etwa mit Hilfe eines leicht zu erschließenden, übersichtlichen
Themenkatalogs- schnell erschlossen werden kann, wo die jeweils interessierende
Fragestellung bereits bearbeitet wurde oder wird, so dass schon dadurch
Doppelarbeit vermieden werden kann.